Leistungsbeurteilung meint die Beurteilung und Dokumentation der Lernentwicklung und des Leistungsstandes. Dabei stehen sowohl die Ergebnisse als auch die Lernprozesse im Fokus. Neben den erbrachten Leistungen im Bereich der Sach- und Methodenkompetenz sind die im Unterricht vermittelten Selbst- und Sozialkompetenz zu berücksichtigen.

 

Rahmenbedingungen

„Differenzierung in der Schule und im Unterricht begreift Individualität als konstitutive Basis und verfolgt nur ein einziges Ziel: Jeder einzelne Schüler soll individuell maximal gefordert und damit optimal gefördert werden. Das individuelle Leistungsvermögen und das Lernverhalten sind Grundlage für differenzierende Maßnahmen auf der inhaltlichen, didaktischen, methodischen und organisatorischen Ebene.“ (Definition nach Paradies und Linser.)

Im Fachunterricht wird durch verschiedene Methoden und Arbeitsweisen differenziert. Dabei müssen den SuS auf allen drei Anforderungsebenen zwingend auch alle drei Anforderungsbereiche angeboten werden. Die Grenzen zwischen den Anforderungsebenen und Anforderungsbereichen sind dabei fließend. Im Fokus stehen dabei stets die unterschiedlichen Erträge, der zu erwartenden Leistungen auf den Anforderungsebenen.

Bei einer benoteten Leistung wird durch ein, zwei oder drei Sternchen an der Zensur die erbrachte Anforderungsebene kenntlich gemacht. Dies ist nicht gleichbedeutend mit der Zuordnung zu einem Bildungsgang, denn es ist jeder Zeit möglich in jedem Fach auf unterschiedlichen Anforderungs-ebenen zu arbeiten und dementsprechend benotet zu werden. Um eine optimale Passung der Lernangebote zu erreichen, muss die Lehrkraft den Lernstand jedes Schülers beobachten, sowie Lernstruktur- und Lernstandsanalysen durchführen.

 

Differenzierung im Unterricht

Anforderungsebenen

Die Fachanforderungen unterscheiden drei Anforderungsebenen. Diese Anforderungsebenen sind dem Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA), dem Mittleren Schulabschluss (MSA) bzw. dem Übergang in die Oberstufe (ÜOS) zugeordnet.

  • Inklusionsniveau: FÖS
  • *-Niveau: ESA (Grundanforderungen)
  • **-Niveau: MSA (Erweiterte Anforderungen)
  • ***-Niveau: AHR/ÜOS (Gehobene Anforderungen)

Anforderungsbereiche

Entsprechend der Bildungsstandards werden innerhalb jeder Anforderungsebene drei Anforderungs-bereiche ausgewiesen.

  • Reproduzieren
  • Zusammenhänge herstellen
  • Verallgemeinern und Reflektieren

Anforderungsebenen und Anforderungsbereiche lassen sich somit kombinieren. Die Grenzen sind dabei als fließend anzusehen.

Differenzierungsmöglichkeiten

Es muss jedoch keineswegs stets mit dreifach differenzierten Aufgaben gearbeitet werden. Offene oder selbstdifferenzierende Aufgaben ermöglichen häufig gemeinsames Lernen. Zudem gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten im Unterricht zu differenzieren:

  • Quantitative Variation: zusätzliche Aufgaben
  • Qualitative Variation: gesteigerter Schwierigkeitsgrad der Aufgaben
  • Fakultative Variation: Wahlmöglichkeiten innerhalb eines Themas
  • Offene und selbstdifferenzierende Aufgaben
  • Wechsel der Sozialformen
  • Wechsel der Methoden
  • Berücksichtigung der Lerninteressen, des Lernstils, der Lerntempi …

 

Leistungsnachweise

Leistungsnachweise werden nach Vorgabe der Fachanforderungen in allen Fächern in Form verschiedenartiger Unterrichtsbeiträge und in bestimmten Fächer zusätzlich durch Klassenarbeiten erbracht. Die Beurteilung der erbrachten Leistung umfasst die Dokumentation und Beurteilung der Lernentwicklungen nach pädagogischen und fachlichen Grundsätzen. Es wird zwischen Lern- und Leistungssituationen unterschieden.

Bei der Beurteilung muss stets kenntlich gemacht werden, auf welcher Anforderungsebene die jeweiligen Leistungen des jeweiligen Schülers erbracht worden sind. Die Übertragungsskala findet keine Anwendung. Noten werden mit Fö-, *-, **- oder ***-Niveau versehen. Die Curricula der einzelnen Fächer dienen dabei als Leitfaden. Sie zeigen auf, welche unterschiedlichen Erträge auf den Anforderungsebenen von den SuS bei jedem Thema zu erwarten sind.

Unterrichtsbeiträge

Unterrichtsbeiträge umfassen alle Leistungen, die sich auf die Mitarbeit und Mitgestaltung im Unterricht und im unterrichtlichen Kontext beziehen. Unterrichtsbeiträge können mündliche, praktische oder schriftliche Leistungen sein. Es gilt das gesamte Spektrum angemessen zu berücksichtigen:

  • Teilnahme an Unterrichtsgesprächen
  • Tests
  • Darstellung von Arbeitsergebnissen
  • Verwendung angemessener Sprache
  • Referate und Kurzvorträge
  • Präsentationen von Gruppen- oder Einzelarbeit
  • Hausaufgaben, Heftführung
  • Materialsammlungen
  • Wochenpläne
  • Stationen lernen
  • Medienproduktionen

Die Fachcurricula erteilen darüber Auskunft, zu welchen prozentualen Anteilen Unterrichtsbeiträge bei der Zeugnisnote zu berücksichtigen sind.

Lernzielkontrollen und Klassenarbeiten

In den Fächern, in denen Lernzielkontrollen und Klassenarbeiten angefertigt werden, finden sich in den jeweiligen Fachcurricula nähere Aussagen zu Anzahl und Dauer.

Es werden differenzierte Lernzielkontrollen und Klassenarbeiten geschrieben, die Grund-anforderungen (~50%), erweiterte Anforderungen (~25%) und gehobene Anforderungen (~25%) zu entsprechenden Teilen berücksichtigen.

Bei der Bewertung der Lernzielkontrollen wird die im Unterricht bediente Anforderungsebene mit nachfolgender prozentualer Verteilung der Punkte zugrunde gelegt. Die Lehrkraft darf dabei nach eigenem Ermessen von der vorgegebenen Verteilung geringfügig abweichen.

 

Zeugnisse

Die Zeugnisnote wird nach fachlicher und pädagogischer Abwägung aus den Noten für die Unterrichtsbeiträge und ggf. für die Lernzielkontrollen gebildet. Bei der Gesamtbewertung hat der Bereich Unterrichtsbeiträge ein stärkeres Gewicht als der Bereich Lernzielkontrollen.

Ab Klasse 5 gibt es, laut Schulkonferenzbeschluss, ein Notenzeugnis, das für die Fächer kenntlich macht auf welcher Anforderungsebene die Leistungen von SuS erbracht worden sind. Die Zeugnisnote entspricht der Anforderungsebene der im Halbjahr erbrachten Leistung. Die Anforderungsebene kann vom Halb- zum Ganzjahreszeugnis variieren.

„In den Notenzeugnissen ist für die Fächer jeweils kenntlich zu machen, auf welcher Anforderungsebene die Leistungen von der Schülerin oder dem Schüler erbracht worden sind; die Übertragungsskala findet Anwendung.“