Schulordnung der GHS und OGS
In unserer Schulgemeinschaft müssen Regeln sein, die das Miteinander regeln und ordnen.
Unser Miteinander soll durch Rücksichtnahme, Fairness und die Übernahme von Verantwortung geprägt sein.
Die Beantwortung der Frage – Würde es dir gefallen, wenn ein anderer dir das antun würde? – kann im Einzelfall Probleme und Konflikte vermeiden helfen.
In unserer Schulgemeinschaft gelten vier Grundregeln:
Ich habe das Recht auf störungsfreien Unterricht | Ich habe das Recht auf respektvollen Umgang |
Ich habe das Recht auf gewaltfreie Konfliktlösung | Ich habe das Recht auf Wiedergutmachung |
- Ich achte die Rechte der anderen und gehe fair mit meinen Mitmenschen um.
- Jede Form von Gewalt ist verboten und gefährliche Situationen sind zu vermeiden.
- Ich erhalte im Falle eines Streites Hilfe von Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern, von Patinnen und Paten und von der Verbindungslehrerin bzw. vom Verbindungslehrer. Ich erhalte im Konfliktfall Unterstützung von Fachkräften, die sich besonders mit dem Trainingsraumprinzip, dem Anti-Mobbing-Verfahren, der Schulmediation und dem Tat-Ausgleich beschäftigen (siehe Info-Blatt "Gemeinsam verantwortlich" "gemeinsam stark").
- Ich muss Handys und andere elektronische Geräte beim Betreten des Schulgrundstückes abschalten.
- Ich achte das Eigentum anderer.
- Ich schiebe mein Fahrrad auf dem Schulhof.
- Ich bin pünktlich.
- Ich verlasse das Schulgrundstück nur nach Schulschluss oder mit besonderem Auftrag mit Genehmigung der betreffenden Lehrkraft.
- Ich lerne auch an anderen Orten wie Schwimmhalle, Museum oder Jugendherberge. Die Schulordnung gilt für alle Veranstaltungen der Schule.
- Die Pausenordnung ist Teil der Schulordnung
- Ich erkenne an, dass darüber hinaus in unserer Schule dieselben Regeln gelten wie außerhalb der Schule (z.B. Jugendschutzgesetz).
- Ich weiß, dass mein Handeln Konsequenzen nach sich zieht, wenn jemand zu Schaden kommt, Dinge beschädigt werden oder ich gegen oben genannte Regeln verstoße.
Hier erhalten Sie die Schulordnung als PDF-Datei.
Bei Verstößen gegen die Schulordnung werden Ordnungsmaßnahmen nach §25 des Schulgesetzes eingeleitet.
Diese allgemeinen Regeln der Schulgemeinschaft gelten in der Regel auch für alle schulischen Veranstaltungen (Klassenfahrten, Wandertage, Praktika usw.).