Aufgaben der Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist im Rahmen ihrer Aufgaben das oberste Beschlussgremium der Schule. Die / der Schulleiter(in) führt die Beschlüsse der Schulkonferenz aus. Die Schulkonferenz setzt sich nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen aus einer jeweils gleichen Zahl (bei uns derzeit jeweils 10) von Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler zusammen.
(§ 63 Abs. 1 SchulG)
Die Schulkonferenz beschließt im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften beispielweise über:
- Grundsätze der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit an der Schule,
- das Schulprogramm,
- Grundsatzfragen der Anwendung von Rahmenrichtlinien und Lehrplänen, von Stundentafeln und Lehrmethoden,
- Grundsätze für die Einführung von Schulbüchern und die Auswahl von Lehr- und Lernmitteln,
- Grundsätze der Anwendung einheitlicher Maßstäbe für die Leistungsbewertung und Versetzung innerhalb der Schule sowie der Zeugniserteilung,
- Grundsätze eines Förderkonzepts,
- Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten.
Hier finden Sie eine vollständige Aufzählung und alles Weitere zur Schulkonferenz.